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FREMA-SPORT-Reisen in Teufenthal

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Impressum ¦ Allgemeine Infos

Firma:
FREMA-SPORT-Reisen
Industrie Feldmatte 2
CH-5723 Teufenthal
Telefon: +41 79 330 54 61
E-Mail
Internet: frema.info

Firmenidentifikation:
Firma: Frema. Martin Frei (CH-400.1.016.827-8)
Domizil: Industrie Feldmatte 2, CH-5723 Teufenthal
Status: Aktiv
Rechtsform: Einzelfirma
Sitz: CH-5723 Teufenthal AG
MWSt-Nummer: 349 076
Zweck:
Führen eines Sportfachhandels, Durchführen von Sportreisen und Vermitteln von Temporärarbeiten, Ausführen von Installationsarbeiten in den Bereichen Hard- und Software, Anbieten von PC-Support und -Pannenhilfe sowie diesbezügliche Beratungen.

Kreativtext / Bilder
Gisela Bach
www.gilla.ch
Obere Wanne 15
CH-5708 Birrwil
Tel. 079 / 238 07 38
E-Mail
Konzept / Realisierung
pc-pannenhilfe.ch
Martin Frei
Industrie Feldmatte 2
CH-5723 Teufenthal
Tel. 079 / 330 54 61
E-Mail

Web-Programmierung
zeweb.ch
Roberto Zehnder
Postfach 54
CH-5512 Wohlenschwil




Allgemeine Infos
Mindest- und Maximalteilnehmerzahl:
Unsere FREMA-SPORT-Events werden grundsätzlich durchgeführt, sobald die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die maximale Teilnehmerzahl ist eines unserer Qualitätsmerkmale. Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, Veranstaltungen ab der Dauer von 5 Tagen bis zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bei Wochenendveranstaltungen verkürzt sich die Frist auf eine Woche vor Beginn. Für diesen Fall erstatten wir selbstverständlich den Reisepreis sofort in voller Höhe zurück.

Versicherung:
ist Sache der Teilnehmer jedem Teilnehmer sei dringend eine Überprüfung ihrer/seiner bestehenden Versicherungen (Reiserücktritt-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für Leistungen im Ausland empfohlen. Alle unsere Bergführer und Snowboardlehrer sind selbstverständlich haftpflichtversichert.



Heliboarding/Heliskiing

Aufgrund unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten von Snowboardern und Skifahrern wird versucht, Gruppen mit jeweils nur Snowboarder oder Skifahrer zusammenzustellen. Die Teilnehmerzahl ist stark beschränkt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge

Bei den von uns ausgewählten Heliboarding/Heliskiing Unternehmen ist es unsere Priorität, Ihre Sicherheit zu gewährleisten, um Ihnen grossartige Heliski-Ferien zu bieten!

Sicherheit
wird bei allen Heliboarding/Heliskiing GROSS geschrieben und so erhält man vor dem Flug genaue Anweisungen, Erklärung der Helikopter und eine Schulung mit dem Lawinensuchgerät. Auch die Lawinensituation wird täglich genau beobachtet und es werden nur wirklich sichere Hänge angeflogen. Die Heliskiguides führen genau Liste über die Lawinensituation.

Bergführer
Alle Heliboarding/Heliskiing-Gruppen werden von erfahrenen Bergführern begleitet. Alle Guides sind Berufs-Bergführer, welche eine Serie von umfassenden Prüfungen bestanden haben.

Schnee und Lawinen
Um die Gefahren für unsere Gäste zu reduzieren, beobachten und analysieren die Bergführer laufend die Schnee- und Wetterverhältnisse, um die Schneestabilität bewerten zu können. Basierend auf dieser Bewertung - und dem fahrerischen Können der Gruppe - werden die geeigneten Abfahrten ausgewählt. Am Beginn Ihrer Heliboarding/Heliskiing-Woche werden Sie mit Lawinen-Verschütteten-Suchgeräten ausgestattet. Trotz all unseren Bemühungen verbleiben gewisse Risiken und Gefahren mit dem Heliboarding/Heliskiing verbunden, welche nicht kontrollierbar sind.

Helikopter und Piloten
In den verschiedenen Heliski-Unternehmen werden unterschiedliche Helikopter eingesetzt. Alle Unternehmen warten Ihre Hubschrauber regelmässig und mit grösster Sorgfalt vor jedem Start am Morgen. Die Piloten werden nach ähnlichen Gesichtspunkten wie die Bergführer ausgewählt und sind reich an Erfahrung im Fliegen in den Bergen.

Notfälle
Zwischen den Piloten, den Bergführern und der Lodge besteht regelmässiger Funkkontakt, Die Führer tragen einen Rucksack mit gut sortiertem Verbandskasten, der es ihnen erlaubt, die meisten Unfälle vor Ort zu behandeln. Die Helikopter können gewöhnlich nahe bei der verletzen Person landen und sie sofort abtransportieren. weitere Ausrüstungsgegenstände befinden sich in den Helikoptern. Das gesamte Personal ist auf Rettungseinsätze in Notsituationen getrimmt.

Versicherung
Wird infolge eines Unfalles die Evakuierung per Helikopter notwendig, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Bitte vergewissern Sie sich daher, dass Sie eine passende Versicherung abgeschlossen haben!
Wir empfehlen ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung.
Zusätzlich empfehlen wir:
• eine Unfallversicherung die Bergungskosten per Helikopter beinhaltet.
• Reisegepäckversicherung.

Zustimmungs- und Haftungserklärung
Beim buchen einer Reise die Helikopter Snowboarding/Skiing beinhaltet sind sie sich im Klaren: Powdern im Hochalpinen bereich bringt Risiken mit sich, die selbst ausgebildete Bergführer nicht 100 % ausschliessen können. Ein Bergführer kann extremen Situationen ausgesetzt sein die einfach nicht voll kontrolliert werden können. Der Bergführer wird jedoch alles tun um diese Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Jeder Reiseteilnehmer muss ein so genanntes „Liability Waiver“ unterschreiben. Ohne die Unterschrift nimmt sie der Betreiber nicht zum Heliboarding/Heliskiing mit. Teilnehmer müssen mindestens 19 Jahre (Kanada) 21 Jahre (Alaska) alt sein.


Datenschutzbestimmungen/Webanalyse
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Auszug aus den Google Analytics Bedingungen (Kapitel 8.1)
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AGB`s
Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt ausgeliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller beim Verkäufer bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, worin kein Rücktritt vom Vertrag liegt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Erklärung des Verkäufers vor.

Gewährleistung und Haftung
Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach ablieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Ein Verstoss gegen die vorstehenden Verpflichtung schliesst jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
Für alle Artikel (nur Hardware) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten abKaufdatum, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ist ein Artikel/Gerät defekt, muss es dem Verkäufer zwecks Prüfung bzw. Reparatur in Originalverpackung an seiner Geschäftsadresse in Teufenthal zugestellt oder persönlich übergeben werden. Wird seitens des Käufers die schnelle Fehlerbehebung durch Vor-Ort-Service gewünscht, sind diese zusätzlichen Kosten vom Kunden zu übernehmen.

Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach deren Erhalt bar zu zahlen.
Bargeldlose Zahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
Gegenseitige Forderungen können gemäss Art. 120 (OR) zur Verrechnung gebracht werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist Unterkulm. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag im kaufmännischen Verkehr für beide Seiten ist Unterkulm.
Teufenthal 15.08.2010